§ 1 Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen "Club of Wuppertal e.V. - Forum zukunftsfähiger, mittelständischer Unternehmer". Er ist in das Vereinsregister einzutragen.
2. Er hat seinen Sitz in Wuppertal.

§ 2 Zweck

Der Club of Wuppertal ist ein Forum für zukunftsfähige, mittelständische Unternehmen. Er strebt eine enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik an. Der Club of Wuppertal ist eine Initiative von Unternehmern und Wissenschaftlern.

§ 3 Ziel

1. Der Club of Wuppertal verfolgt als Ziel, das Leitbild Zukunftsfähigkeit zu entwickeln und eine daraus resultierende Unternehmensentwicklung zu fördern.
2. Dafür wird den Unternehmern ein Forum für einen offenen Dialog mit Wissenschaftlern und Politikern geboten.
3. Die Clubmitglieder verpflichten sich zu einem uneigennützigen, freimütigen Erfahrungsaustausch untereinander. Sie werden durch die dem Club angehörigen Wissenschaftler bei der Umsetzung einer zukunftsfähigen Unternehmensentwicklung unterstützt.
4. Damit Zukunftsfähigkeit als Leitbild wahrgenommen wird, informiert der Club of Wuppertal regelmäßig die Öffentlichkeit.

§ 4 Gemeinnützigkeit

Der Club of Wuppertal verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der AO 1977; wirtschaftliche Zwecke und die Erzielung von Gewinn sind ausgeschlossen. Etwaige Gewinne dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Club of Wuppertal. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Clubs weder Beiträge noch Anteile des Vermögens zurück. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Club of Wuppertal fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 5 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede natürliche Person sein, die sich der Zielsetzung des Club of Wuppertal verpflichtet.
2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Voraussetzung ist die Benennung zweier Referenzen durch Clubmitglieder.
3. Unternehmer und Führungskräfte sollen mindestens 65 % der Mitgliederzahl stellen.
4. Die Mitgliedschaft endet durch - Tod, - Austrittserklärung zum Ende des Geschäftsjahres, - Ausschluß.
5. Der Ausschluß ist zulässig, wenn das Mitglied durch sein Verhalten gegen die Interessen des Club of Wuppertal verstößt. Der Ausschluß erfolgt durch Beschluß des Vorstands. Das Mitglied wird davon schriftlich unterrichtet unter Angabe der Gründe. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, sich vor Erlaß des Beschlusses zu äußern. Der Ausschluß wird rechtskräftig, wenn das ausgeschlossene Mitglied nicht innerhalb von vier Wochen durch einen eingeschriebenen Brief beim Vorstandsvorsitzenden Einspruch erhebt. Über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. 6. Ein Mitglied, das trotz dreimaliger Mahnung Ð in der letzten Mahnung unter Hinweis auf die Folgen Ð den fälligen Jahresbeitrag nicht bis spätestens zum Ende des Geschäftsjahres entrichtet, verliert automatisch die Mitgliedschaft, ohne das es des Beschlusses des Vorstandes bedarf. Der Ausschluß wird rechtskräftig, wenn das ausgeschiedene Mitglied nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über sein Ausscheiden beim Vorstandsvorsitzenden durch eingeschriebenen Brief Einspruch erhebt, über den der Vorstand entscheidet. Die Anrufung der Mitgliederversammlung ist ausgeschlossen.

§ 6 Mitgliedsbeiträge

Der Club of Wuppertal erhebt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung jährlich festgelegt wird. Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen einen ermäßigten Beitrag festlegen. Der Mitgliedsbeitrag ist bis Ende des dritten Monats eines Geschäftsjahres fällig. Beim Ausscheiden während des Geschäftsjahres werden anteilige Beiträge nicht erstattet. Beim Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Mitgliederversammlung kann eine Aufnahmegebühr beschließen.

§ 7 Organe

Die Organe des Club of Wuppertal sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 8 Mitgliederversammlung

1. Einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Hierzu hat der Vorstandsvorsitzende oder im Verhinderungsfall der 1. stellvertretende Vorsitzende und bei dessen Verhinderung der 2. stellvertretende Vorsitzende spätestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.
2. Der Beschlußfassung durch die Mitgliederversammlung unterliegen - die Genehmigung der Jahresrechnung, - die Entlastung des Vorstands, - die Wahlen zum Vorstand, - die Bestellung von Rechnungsprüfern, - die Festlegung des Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr, - Satzungsänderungen.
3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens 10% der Mitglieder dies schriftlich verlangen oder der Vorstand dies beschließt.
4. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden oder im Verhinderungsfall von dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung vom 2. stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.
5. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist jedem Mitglied zu übersenden.
6. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
7. Zur Änderung der Satzung bedarf es der Stimmenmehrheit von 75% der anwesenden Mitglieder.

§ 9 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Er wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl in direkter Folge ist nur dreimal zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern kann der Vorstand seine Mitglieder kooptieren, in diesem Fall sind bei der nächsten Mitgliederversammlung die freigewordenen Vorstandspositionen zur Wahl zu stellen.
2. Der Vorstand leitet den Club of Wuppertal; er entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Club of Wuppertal ist der Vorstandsvorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied befugt.
3. Der Vorstand ist beschlußfähig bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder. Er entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden.

§ 10 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 11 Auflösung

Die Auflösung des Vereins wird mit zweidrittel Mehrheit des Vorstandes in einer eigens hierzu einberufenen Vorstandssitzung beschlossen. Über die Verwendung des vorhandenen Vermögens entscheidet der Vorstand im Sinne der Satzung. Es dürfen nur Einrichtungen begünstigt werden, die dem Satzungszweck ähnlich sind und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind.

§ 12 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.


Wuppertal, den 14 September 2000